Bis 40.000 Euro abzugsfähig:
Eigentümer, deren Häuser älter als zehn Jahre sind, können Ausgaben für die energetische Gebäudesanierung beim Finanzamt geltend machen. Im Laufe von drei Jahren können sie bis zu 20 Prozent der Kosten von der Steuerschuld abziehen, insgesamt jedoch höchstens 40.000 Euro. In dem Jahr, in dem die Sanierung abgeschlossen wurde und in dem darauffolgenden Kalenderjahr können sie jeweils bis zu 7 Prozent der Kosten geltend machen, höchstens jedoch jeweils 14.000 Euro. Im dritten Jahr bis zu 6 Prozent, höchstens jedoch 12.000 Euro. Die Finanzämter prüfen, was steuerlich geltend gemacht werden kann und was nicht. Beantragt wird der Bonus mit der jährlichen Einkommensteuererklärung. Die Förderung gilt nur für selbstgenutzten Wohnraum.
Ob Sie den Bonus bei Ihrer Steuererklärung voll nutzen können, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Ggf. ist es sinnvoller einen Zuschuss über die BAFA in Anspruch zu nehmen.